Artikel teilen! Kitas: Qualität statt Quantität: Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmannstiftung besteht immenser Handlungsbedarf bei der Qualitätss ...
Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmannstiftung besteht immenser Handlungsbedarf bei der Qualitätssicherung von Kindertagesstätten. Mehr als 60 Prozent der befragten Träger, Erzieher und Tagesmütter hatten in einer Untersuchung eingeräumt, unzureichend auf die Arbeit von Kindern unter drei Jahren vorbereitet zu sein. Dabei sollen bis zum Jahr 2013 nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen bundesweit für rund ein Drittel der unter Dreijährigen Betreuungsplätze entstehen, davon 30 Prozent in der Tagespflege.
Eine bessere Qualität bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren sei vor allem deshalb notwendig, weil Verhaltensstörungen und Aggressionen umso mehr zunehmen, je schlechter die Erzieherinnen qualifiziert sind und je mehr Kinder sie betreuen müssen. Noch immer gibt es heute nach Angaben des Diakonischen Werks Kurhessen-Waldeck Gruppen von bis zu 25 Kindern, für die lediglich 1,5 Erzieherstellen zur Verfügung stehen. Entwicklungsauffälligkeiten könnten so kaum aufgespürt werden, da weder auf die physischen noch auf die emotionalen Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingegangen werden könne.
Um diesen hohen Anforderungen künftig gerecht werden zu können, fordert die DGSPJ in ihrem neuen Positionspapier von der Bundesregierung
folgenden Maßnahmen:
1. Fachhochschulausbildung für rund die Hälfte der Erzieherinnen und Erzieher! Bisher erzielen bundesweit nur 3,2 Prozent aller Erzieherinnen einen sozialpädagogischen Hochschulabschluss. Dabei sollten neben Inhalten wie Bindungsaspekten und emotionale Verfügbarkeit auch Aspekte der Selbsterfahrung und Supervision mit einfließen, ohne jedoch den Praxisbezug aus dem Blick zu verlieren.
2. Deutlich bessere altersgewichtete Betreuungsschlüssel für Kleinkinder! Als Richtschnur sehen die Sozialpädiater eine Gruppengröße von bis zu 12 Kindern in der Altersklasse unter drei Jahren an. Für Säuglinge von 9 bis 12 Monaten muss dabei eine Betreuerin für maximal 2 Kinder, für das Alter von 12 bis 24 Monaten eine Betreuerin für maximal 3 Kinder und für Kinder von 24 bis 36 Monaten eine Betreuerin für maximal 4 Kinder vorgehalten werden. Diese Richtwerte werden bislang fast nirgendwo erreicht.